Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Rampe70
(für Vermietung und regelmässige Nutzung) - Version vom 22.10.2025
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Miet- oder Nutzungsverhältnisse der Räumlichkeiten des Rampe70 (E.35, Rampe Süd, Hermetschloostrasse 70, 8048 Zürich) – sowohl für Einzel- oder Projektmieten als auch für regelmässige (z. B. wöchentliche, monatliche) Nutzungen und Mitgliedschaften.
1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
2. Mietobjekt / Nutzungsrecht
2.1 Die Rampe70 überlässt dem Nutzer die vereinbarte Räumlichkeit samt vereinbartem Zeitraum zur Nutzung.
2.2 Das Nutzungsrecht umfasst nur die genannte Fläche und Zeiten; Mobiliar, Technik, Ausstattung etc. werden nur nach Vereinbarung zur Verfügung gestellt.
2.3 Das Nutzungsrecht kann nicht ohne schriftliche Zustimmung an Dritte übertragen oder untervermietet werden.
3. Mietdauer / Nutzungszeiten
3.1 Für Einzel- oder Projektmieten gilt die im Vertrag oder der Reservation angegebene Dauer.
3.2 Für regelmässige Nutzungen (z. B. Abo-Mitgliedschaften, fix vereinbarte Zeit-Slots) gilt ein unbefristetes Nutzungsverhältnis mit der Vereinbarung einer Kündigungsfrist.
3.3 Kündigungsfrist: 3 Monate zum Monatsende, sofern nichts anderes vereinbart ist.
4. Preise, Rechnung & Zahlung
4.1 Es gelten die im Tarifschlüssel der Rampe70 veröffentlichen Preise und Konditionen.
4.2 Für regelmässige Nutzer/Mitglieder gelten die jeweiligen Abo-Konditionen (z. B. Abo Fix B 4h) und eine Jahresmitgliedschaft.
4.3 Rechnungen werden durch die Rampe70 gestellt und sind ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu begleichen.
4.4 Änderungen der Preise werden rechtzeitig mitgeteilt; bei einer Mitgliederversammlung (ca. 1 x Jahr) können die bestehenden Preise per Antrag angepasst werden.
5. Nutzung, Zustand & Hausordnung
5.1 Der Nutzer verpflichtet sich, die Räumlichkeit sorgfältig zu benutzen, nach Nutzung aufzuräumen
und die vereinbarten Zeiten einzuhalten.
5.2 Es gelten die Haus- und Nutzungsregeln der Gleis 70.
5.3 Die Rampe70 ist berechtigt, Nutzer bei groben oder wiederholten Verstössen von der Nutzung
auszuschliessen oder Zusatzkosten in Rechnung zu stellen.
5.4. Der Abfall ist von den Mietenden selbst zu entsorgen. Züri-Säcke sind vorhanden.
6. Infrastruktur, Wartung & Störungen
6.1 Wartung, technische Infrastruktur, Heizung etc. werden durch den Betreiber bereitgestellt. Bei Problemen kontaktieren Sie die Hauswartung: abwart@gleis70.ch, Tel. 043 300 64 72 (Mo–Fr, 07:00–12:00 & 13:00–16:00) sowie Mike Flam, 076 207 28 31, mail@rampe70.ch
6.2 Sollte die Räumlichkeit wegen unverschuldeter Ereignisse (z. B. Ausfall Heizung, Wasser, höhere Gewalt) vorübergehend nicht nutzbar sein, wird ein angemessener Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7. Verantwortung, Haftung & Versicherung
7.1 Der Nutzer haftet für alle Schäden, die durch Nutzungsverstösse, unsachgemässe Behandlung oder Verstösse gegen die Hausordnung entstehen.
7.2 Die Rampe70 haftet nicht für Schäden am Eigentum des Nutzers oder entgangenen Gewinn.
7.3 Der Nutzer ist verpflichtet, eine eigene Haftpflichtversicherung oder entsprechende Deckung zu haben.
7.4 Schlüssel und Zugangsinformationen dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
8. Stornierung, Kündigung & Beendigung
8.1 Das Nutzungsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer oder durch Kündigung bei regelmässiger Nutzung (siehe Ziffer 3.3).
8.2 Bei Vertragsverletzungen (z. B. Nichtzahlung, grobe Verstösse) kann die Rampe70 mit sofortiger Wirkung den Nutzungsvertrag auflösen und Schadensersatz verlangen.
8.3. Stornierung bei Einzel- oder Projektmieten. Wenn nicht anders vereinbart, berechnen sich die Stornierungskosten anteilig der vereinbarten Mietkosten und werden wie folgt in Rechnung gestellt.
Mitglieder Nicht-Mitglieder
Bis 31 Tage vorher 0% 20%
30 - 15 Tage vorher 20% 50%
14 - 1 Tage vorher 50% 80%
9. Änderung der AGB
9.1 Die Rampe70 behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden in einer
Mitgliederversammlung bestimmt.
9.2 Änderungen werden durch das Protokoll der Mitgliederversammlung bekannt gegeben.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine
wirksame, die dem Zweck der Rampe70 möglichst nahekommt.
10.2 Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Zürich.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung vom 22.10.2025 in Zürich